Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren und dem zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist eine wiederkehrende Prüfung, die in der Regel in Abständen von zwanzig Jahren zu wiederholen ist. Für Grundstücke, die in einem Wassergewinnungsgebiet liegen, und für Grundstücke mit gewerblichem Abwasser gelten kürzere Zeitspannen für die Wiederholungsprüfung.