Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Wichtige Hinweise zur Sanierungsplanung

  • Lassen Sie sich bei einer nichtbestandenen Dichtheitsprüfung keine sofortigen Sanierungen „aufschwatzen“. Nehmen Sie sich Zeit und vergleichen Sie!
  • Lassen Sie sich unabhängig beraten.
  • Wenden Sie sich im Vorfeld bei grundsätzlichen Fragen an das zuständige Bauamt oder ihren Entwässerungsbetrieb, insbesondere für Änderungsanträge oder einer Schachtnachrüstung.
  • Holen Sie sich für die entsprechenden Sanierungsleistungen mindestens drei Vergleichsangebote ein.
  • Denken Sie bei der Sanierung auch an Ihre Rückstausicherung
  • Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen, dass spart Kosten
  • Bei den Fachbetrieben sollten Sie darauf achten, dass diese auch tatsächlich die ausreichende fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit haben. Ein Kriterium kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung - z. B. durch die Gütesicherung Kanalbau - sein. Dort geführte Fachfirmen sind unter www.kanalbau.com zu finden
  • Nach Durchführung einer Sanierung ist es empfehlenswert, die abschließende Dichtheitsprüfung nicht von dem ausführenden Unternehmen, sondern von einem unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen.
  • Überprüfen Sie im Vorfeld der Sanierung Ihre Grundstücksentwässerungsanlage auf Fehleinleitungen, z. B. Drainageanschlüsse an Schmutzwasserleitungen.
  • Bei Inlinern sollten Sie sich die bauaufsichtliche Zulassung zeigen lassen.
  • Ihr Ziel sollte ein dichtes und funktionsfähiges Abwassersystem sein. Viele Kommunen erteilen für eine erfolgreiche Dichtheitsprüfung ein entsprechendes Zertifikat, das den Wert Ihres Grundstückes erhöhen kann.

Rückstausicherung

Grundstücke, deren tiefste Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene der öffentlichen Abwasserkanäle liegen benötigen eine Rückstausicherung. Fehlt diese riskiert man im Fall von Abwassereinstau in der Kanalisation einen überflutete Keller. Wer seine Grundleitungen saniert, sollte also die Gelegenheit nutzen, sich mit dem Thema Rückstausicherung zu beschäftigen und - wo nicht vorhanden - eine geeignete Anlage zu installieren. Wer defekte Grundleitungen unter der Kellersohle stilllegt und das Wasser oberhalb der Rückstauebene abfängt, erledigt das Rückstauproblem ganz "nebenbei" gleich mit. Verantwortlich für die Rückstausicherung ist der Grundstückseigentümer. Viele Kommunen halten speziell zum Thema „Rückstausicherung“ Informationsmaterialien vor.

Sanierungskosten

Die Kosten für die Sanierung sind u.a. abhängig von

  • der Art und dem Ausmaß der festgestellten Rohrschäden,
  • der Oberflächenbeschaffenheit,
  • der Länge und dem Verlauf der Leitungen,
  • der Tiefenlage der Leitungen
  • dem Grad der Verzweigung,
  • der Zugänglichkeit (z.B. mit/ohne Schacht)
  • dem Grundwasserstand und
  • dem gewählten Sanierungsverfahren.