Fachbetriebsliste der AkASON

Antrag auf Aufnahme in die Liste der Unternehmen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen im Grundstücksbereich

Zulassung

Der Eintrag in der Fachbetriebsliste zum Tätigkeitsbereich „Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ der Stadt Braunschweig erfolgt widerruflich und ist auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein kostenpflichtiger Antrag auf Verlängerung entsprechend den Vorgaben der Abwassersatzung gestellt werden.

Wideruf der Zulassung

Der Widerruf der Zulassung kann ausgesprochen werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder Verstöße gegen diese Satzung, das Niedersächsische Wassergesetz oder die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften festgestellt werden. Die Stadt Braunschweig behält sich weiterhin vor, Unternehmen die Zulassung zu entziehen, wenn:

  • über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde,
  • das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
  • das Unternehmen eine schwere Verfehlung begangen hat, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere im Geschäftsverkehr, Straftaten wie Betrug, Untreue, Wucher etc.,
  • das Unternehmen zuvor bereits zweimal schriftlich auf eine nicht fachgerechte Ausführung von Leistungen hingewiesen wurde.