Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen durch Zertifizierung der Wartungsunternehmen
Anforderung an zertifizierte Unternehmen
Zertifizierte Wartungsfirmen verpflichten sich zur Einhaltung der Wartungsstandards nach
a) den einschlägigen DIN-Normen, zurzeit der DIN 4261 Teil 3 und 4,
b) den zu den einzelnen Kleinkläranlagen ggf. erteilten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,
c) den Betriebsanweisungen der Hersteller und
d) den Vorgaben der Wasserbehörden.
Darüber hinaus unterstützen sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den Zweck und die Ziele der Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen.
Technische Mindestausstattung
Messgeräte für den Schlammspiegel, das Schlammvolumen, den Schlammgehalt, den Sauerstoffgehalt, die Temperatur, den pH-Wert, die Sichttiefe, die absetzbaren Stoffe, den BSB5 und den CSB bzw. einen Nachweis über entsprechende Laborleistungen
Hilfsmittel zur Beurteilung der baulichen Substanz, z.B. Öffnungshilfen (Haken), Leuchtmittel, Nebelmittel
Arbeitsmittel zur Behebung von Schäden, z.B. Werkzeug, Pumpen, Schläuche, Klemmen und Schellen
persönliche Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften, wie z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Desinfektionsmittel, Wasch- und Duschmöglichkeit, ggf. Gaswarngeräte
Qualifiziertes Wartungspersonal
Die Wartung selbst darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal mit der Ausbildung zum Ver- und Entsorger und dem Teilnahmenachweis am fünftägigen Kleinkläranlagenkurs des DWA Landesverbandes Nord oder mit dem Ausbildungszertifikat über das "Ausbildungspaket" des DWA Landesverbandes Nord einschließlich des Klärwärter-Grundkurses und diverser Praktika durchgeführt werden. Diese Anforderungen gelten für jeden einzelnen Mitarbeiter der Wartungsfirmen. Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen muss das Wartungspersonal jährlich mindestens einen Tag an Fortbildungsangeboten, z.B. des DWA Landesverbandes Nord oder von Herstellern in der Gütegemeinschaft teilnehmen. Selbstverständlich muss ein zertifiziertes Wartungsunternehmen den Abschluss fachgerechter Wartungsverträge und die Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle gewährleisten und die zeitnahe Weitergabe der Verträge und Protokolle an die anfordernden Stellen, z.B. Wasserbehörden, zum Nachweis der fachgerechten Wartung.
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