Zertifizierung

Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen durch Zertifizierung der Wartungsunternehmen

Anforderung an zertifizierte Unternehmen

Zertifizierte Wartungsfirmen verpflichten sich zur Einhaltung der Wartungsstandards nach

a) den einschlägigen DIN-Normen, zurzeit der DIN 4261 Teil 3 und 4,

b) den zu den einzelnen Kleinkläranlagen ggf. erteilten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,

c) den Betriebsanweisungen der Hersteller und

d) den Vorgaben der Wasserbehörden.

Darüber hinaus unterstützen sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den Zweck und die Ziele der Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen.

Technische Mindestausstattung

  • Messgeräte für den Schlammspiegel, das Schlammvolumen, den Schlammgehalt, den Sauerstoffgehalt, die Temperatur, den pH-Wert, die Sichttiefe, die absetzbaren Stoffe, den BSB5 und den CSB bzw. einen Nachweis über entsprechende Laborleistungen
  • Hilfsmittel zur Beurteilung der baulichen Substanz, z.B. Öffnungshilfen (Haken), Leuchtmittel, Nebelmittel
  • Arbeitsmittel zur Behebung von Schäden, z.B. Werkzeug, Pumpen, Schläuche, Klemmen und Schellen
  • persönliche Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften, wie z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Desinfektionsmittel, Wasch- und Duschmöglichkeit, ggf. Gaswarngeräte

Qualifiziertes Wartungspersonal