Nützliche Hinweise zu Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage

Vorsorgen lohnt sich!

Die Inspektion der Grundstücksentwässerung - warum überhaupt?

Eine alte Weisheit besagt, wer sein Auto liebt, der schiebt. Das ist aber nicht der wirkliche Sinn eines Autos und damit es uns im täglichen Alltag nicht im Stich lässt, bringen wir es regelmäßig zur Inspektion. Auch unsere Heizung lassen wir regelmäßig von einem Fachmann überprüfen, um z.B. nicht Weihnachten im Kalten zu sitzen. Warum handeln wir aber nicht so bei unserer Grundstücksentwässerung? Auch hier ist eine dauerhafte Funktionsfähigkeit wichtig, wenn wir nicht unser Abwasser im Eimer aus dem Keller tragen wollen, weil die Leitung defekt ist. Die Erstellung hat seinerzeit erhebliche Kosten verursacht und sollte schon allein deshalb möglichst lange erhalten bleiben. Es gibt also durchaus Gründe, die Grundstücksentwässerung nicht zu vernachlässigen und den ordnungsgemäßen Zustand von Zeit zu Zeit kontrollieren zu lassen. Denn wie beim Auto oder der Heizung wird es meist erst richtig teuer, wenn Schäden zu spät erkannt werden oder eine Notsituation eingetreten ist. Um den Werterhalt einer Immobilie zu gewährleisten, wird regelmäßig investiert – Fenster, Fassade, Dach, Isolierung etc. Schließlich dient die Immobilie der Geldanlage, der Alterssicherung oder sie soll einmal an die Kinder vererbt werden. Deshalb ist es wichtig dafür zu sorgen, dass die geschaffenen Werte in einem guten Zustand erhalten bleiben. Bei der Inspektion einer Grundstücksentwässerung ist zudem anzuraten, die genaue Lage aller Bestandteile zu dokumentieren. Anders als andere Teile einer Immobilie sind die Leitungen unter der Erde verlegt und lassen sich später nur noch sehr schwer oder mit hohen Kosten lokalisieren. Bei einem möglichen Verkauf ist dies mit Sicherheit ein Pluspunkt in den Verhandlungen. Auch dient dies insofern dem Werterhalt der Immobilie und damit dem Geldbeutel.

Warum sollte meine Grundstücksentwässerungsanlage frei zugänglich sein?

In praktischer Hinsicht sollten die Kontrollschächte schon deshalb freigelegt und gut zugänglich sein, damit eventuell auftretende Störungen (beispielsweise „Verstopfer“ oder Rohrbrüche) an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage ohne großen Aufwand festgestellt und beseitigt werden können. Aber auch in rechtlicher Hinsicht bestehen klare Regelungen. So haben die Gemeinden, Abwasserzweckverbände bzw. sonstigen Träger der Abwasserbeseitigungspflicht innerhalb Ihrer Abwassersatzungen Bestimmungen getroffen, die den jederzeit freien Zugang voraussetzen. Neben dem freien Zugang zu den Kontrollschächten sollte es weiterhin vermieden werden, bestehende Entwässerungsleitungen zu überbauen, da die problemlose Zugänglichkeit im Störfall nicht mehr gewährleistet wäre. Zusammenfassend bedeutet dies für die Praxis, dass die Kontrollschächte frei gehalten werden sollten von Bepflanzungen, Gehwegplatten oder sonstigen Überdeckungen. Bei Bauvorhaben sollte das Überbauen von erdverlegten Leitungen vermieden werden.

Wartung / Instandhaltung

Durch die (oftmals erstmalige) Reinigung der Grundstücksentwässerungsanlage werden u. a. Ablagerungen beseitigt. Somit wird das Fließverhalten in der Leitung und damit die Betriebssicherheit verbessert und die Gefahr vor evtl. späteren Verstopfungen und einem damit verbundenem Rückstau verringert. Eine unzureichende Wartung der Anlage kann negative Auswirkungen haben (Geruchsbelästigung, Rattenbefall, Wurzeleinwuchs).