Antrag | Fachbetriebsliste
Antrag auf Aufnahme in die Liste der Unternehmen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen im Grundstücksbereich
Nachweiserbringung
Nach den Regeln der Technik sind die Auftraggeber verpflichtet, eine entsprechende Sorgfalt bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden und die erforderlichen Qualifikationen der Auftragnehmer abzufragen bzw. sich von deren Qualifikation zu überzeugen. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation ist deshalb schriftlich zu erbringen.
Antragsverfahren
Der Antrag kann je nach Qualifikation und Fachkenntnis des Antragstellers einzeln oder zusammen für die folgenden Leistungen im Grundstücksbereich gestellt werden:
- „optische Inspektion“,
- „Dichtheitsprüfung mit Wasser“,
- „Dichtheitsprüfung mit Luft“
Der Eintrag in der Fachbetriebsliste zum Tätigkeitsbereich „Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ der Stadt Braunschweig erfolgt widerruflich und ist auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein kostenpflichtiger Antrag auf Verlängerung entsprechend den Vorgaben der Abwassersatzung gestellt werden.
Eintrag auf die Fachbetriebsliste
Nach der Zulassung für das Stadtgebiet Braunschweig, besteht die Möglichkeit sich auf die Fachbetriebsliste „Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ der AkASON eintragen zu lassen. Die Veröffentlichung erfolgt über die frei zugängliche Internetseite der DWA Landesverband Nord.
Qualifikation Sachkunde
Der Dichtheitsnachweis von Grundstücksentwässerungsanlagen ist gemäß der DIN 1986-30 durch einen Sachkundigen durchzuführen. Qualifizierte Unternehmen sind Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie über die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen und vom Grundstückseigentümer unabhängig sind.