Kleinkläranlagen | Gütegemeinschaft

Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen

Einleitung

Zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs einer Kleinkläranlage sind diese regelmäßig durch fachkundige Personen zu warten. Als Fachkundige gelten dabei Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und entsprechende Kenntnisse zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die Vorraussetzung für eine entsprechende Fachkunde beschlossen.

Kurs zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Keinkläranlagen

Vorraussetzungen für die Teilnahme am Fachkundekurs
Sonderregelung im Bundesland Schleswig-Holstein
Fachkundeprüfung

Durch die Prüfung zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um die notwendigen handwerklichen und analytischen Arbeiten durchzuführen. Ein bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen ist nachzuweisen. Die Prüfung wird im Anschluss an den Kurs zur "Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen" durchgeführt. Seit dem Frühjahr 2009 gibt es einen bundeseinheitlichen Prüfungskatalog, aus dem auch die DWA Landesverband Nord ihre Fachkundeprüfung zusammenstellen wird. Sie dauert 90 Minuten und umfasst 45 Fragen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades. Diese bestehen sowohl aus offenen als auch aus Multiple-Choice-Fragen. Zum Bestehen der Prüfung sind 75 % der Gesamtpunktzahl zu erforderlich. Gemäß Prüfungsordnung kann ein Teilnehmer bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebestätigung; andernfalls einen Fachkundenachweis erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung sind maximal zwei Wiederholungsprüfungen möglich. Diese müssen innerhalb eines Jahres absolviert werden.

5-tägiger Fachkundekurs in Nordrhein-Westfalen erforderlich!

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird durch die Landkreise ein Fachkundenachweis nach neuem Kurskonzept gefordert wenn Wartungen an Kleinkläranlagen durchgeführt werden. Diese Forderung resultiert aus einem Erlass vom 18.09.2008 des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Absolventen des bis 2007 gültigen 3-tägigen Fachkundekurses verfügen damit gemäß dem Erlass nicht über die erforderliche Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen.