Damit Sie künftig Inhalte noch besser finden und mehr Spaß am Lesen auf unseren Webseiten haben, gestalten wir diese momentan neu und strukturieren um. Wie beim Umbau eines Hauses ist auch dies ein Prozess, der uns noch bis zum Sommer begleiten wird.
Bis zum Abschluss der "Bauarbeiten" bitten wir um Nachsicht! Sollten Sie etwas nicht an der gewohnten oder vermuteten Stelle finden oder trotz aller Sorgfalt ein Link fehlerhaft sein, sprechen Sie uns bitte an. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Email weiter.
Klärschlamm
Berichtspflicht zur Phosphorrückgewinnung
Zum 01.01.2023 ist die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) um die neuen Regelungen des § 3a AbfKlärV erweitert worden. Nach den neuen Reglungen werden die Klärschlammerzeuger verpflichtet, der zuständigen Behörde bis zum 31.12.2023 einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung vorzulegen.
Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und Auswertung der Berichte der Anlagenbetreiber wurde in Niedersachsen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) übertragen.
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